Die DSGVO betrifft alle öffentlichen und nicht-öffentlichen datenverarbeitenden Stellen (die meisten Behörden, Unternehmen, Vereine, etc.) mit Sitz in der EU. Die Mitgliedstaaten bestimmen über sogenannte Öffnungsklauseln einzelne Teile der DSGVO selbst.
Weitgehend ausgenommen vom Datenschutz sind Daten, die beispielsweise für die Verfolgung von Straftaten benötigt werden oder Datenverarbeitung bei ausschließlich familiären Angelegenheiten
Die Verbindlichkeit der DSGVO erstreckt sich auf alle datenverarbeitende Stellen die ihren Sitz innerhalb der EU haben, in die EU Waren verkaufen oder innerhalb der EU ihre Daten verarbeiten
Mit der DSGVO sind auch eine Reihe neuer Begriffe entstanden, bzw. eingeführt wurden, die im Artikel 4 der DSGVO aufgelistet sind