Wem betrifft die DSGVO?

  • Die DSGVO betrifft alle öffentlichen und nicht-öffentlichen datenverarbeitenden Stellen (die meisten Behörden, Unternehmen, Vereine, etc.) mit Sitz in der EU. Die Mitgliedstaaten bestimmen über sogenannte Öffnungsklauseln einzelne Teile der DSGVO selbst.
  • Weitgehend ausgenommen vom Datenschutz sind Daten, die beispielsweise für die Verfolgung von Straftaten benötigt werden oder Datenverarbeitung bei ausschließlich familiären Angelegenheiten
  • Die Verbindlichkeit der DSGVO erstreckt sich auf alle datenverarbeitende Stellen die ihren Sitz innerhalb der EU haben, in die EU Waren verkaufen oder innerhalb der EU ihre Daten verarbeiten
  • Mit der DSGVO sind auch eine Reihe neuer Begriffe entstanden, bzw. eingeführt wurden, die im Artikel 4 der DSGVO aufgelistet sind

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