DSGVO und BDSG im Vergleich – Was gilt nun? Beide! Die Datenschutz-Grundverordnung ist eine europaweite Verordnung, welche von den einzelnen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union umgesetzt werden muss. Durch sogenannte Öffnungsklauseln überlässt der europäische Gesetzgeber den Ländern der EU gewisse Sachverhalte spezifisch durch zusätzliche Gesetze genauer zu definieren. Selbstverständlich dürfen sich die nationalen Gesetze, wie das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), nicht in den Grundsätzen der Datenschutz-Grundverordnung unterscheiden. Schließlich gilt Europarecht vor nationalem Recht. Dennoch gibt es gewisse Freiheiten für die nationale Gesetzgebung.
Die Datenschutz-Grundverordnung, abgekürzt auch DSGVO oder EU-DSGVO genannt, wird seit dem 25. Mai 2018 angewendet. Diese neue Datenschutzverordnung aus Mai 2018 trat formell bereits am 25. Mai 2016 in Kraft, damit den verantwortlichen Stellen genügend Zeit für die rechtzeitige Umsetzung bis zum 25. Mai 2018 verbleibt. Diese neue Verordnung aus dem Jahr 2018, auch gerne als EU-Datenschutz-Grundverordnung oder EU-Datenschutzverordnung bezeichnet, regelt Datenschutzvorschriften, die für alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union unmittelbar gelten.
Dies bedeutet, dass es keiner weiteren gesetzlichen Umsetzung durch die Mitgliedstaaten bedarf, anders als zum Beispiel bei europäischen Richtlinien. Durch die neue Datenschutz-Grundverordnung soll ein weitestgehend einheitliches Datenschutzrecht innerhalb der EU etabliert werden. Dies ist sehr wichtig in der EU, da zahlreiche Unternehmen inzwischen zum Großteil international arbeiten. Wenn in den Ländern dabei unterschiedliche Datenschutzbestimmungen gelten, sorgt das für Verwirrung und unnötigen Aufwand.
Deshalb ist es wichtig, dass für alle Länder das gleiche Recht gilt. Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) regelt u.a. die Rechte und Kontrollmöglichkeiten der Betroffen, welche durch das neue Regelwerk gestärkt werden. Es geht also um den Schutz der Personen, deren personenbezogene Daten erhoben bzw. verarbeitet werden. Die Ziele der Datenschutz Grundverordnung aus dem Jahr 2018 sind in Art. 1 DSGVO definiert:
Zum einen geht es in der neuen europäischen EU-Datenschutz-Grundverordnung um den Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und um den Schutz der Grundrechte und Grundfreiheiten natürlicher Personen, Art. 1 Abs.1 und Abs. 2 DSGVO. Art. 1 Abs. 3 DSGVO macht deutlich, dass der freie Verkehr personenbezogener Daten in der Union aus Gründen des Schutzes natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten weder eingeschränkt noch verboten werden darf.
Neue Regelungen in der DSGVO lassen sich beispielsweise im Segment der Rechtsgrundlagen, der Rechte der Betroffenen und der Pflichten der Verantwortlichen zu finden. Antworten zu allgemeinen Fragen zum Datenschutz und der neuen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) finden Sie hier. Welche Regelungen und welchen Zweck das neue Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) bereithält, erfahren Sie im folgenden Absatz.
Das neue Bundesdatenschutzgesetz, kurz BDSG-neu, wurde am 05.07.2017 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. In Kraft getreten ist das neue BDSG zeitgleich mit der neuen DSGVO an 25.05.2018. Das Bundesdatenschutzgesetz-neu ergänzt die Regelungen der neuen EU-Datenschutz-Grundverordnung bzw. konkretisiert diverse Vorgaben aus der DSGVO. In der DSGVO sind in einigen Vorschriften sog. Öffnungsklauseln bzw. Konkretisierungsklauseln geregelt.
Durch diese Klauseln haben die einzelnen Mitgliedstaaten die Möglichkeit, die Vorgaben aus der DSGVO durch eigene gesetzliche Regelungen zu konkretisieren, spezifizieren bzw. zu modifizieren. Diese Regelungen dürfen allerdings den Vorgaben der DSGVO nicht widersprechen. Klauseln dieser Art finden sich z.B. in Art. 85 DSGVO für die Verarbeitung und Freiheit der Meinungsäußerung und Informationsfreiheit, für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Beschäftigungskontext in Art. 88 DSGVO und für die Benennung eines Datenschutzbeauftragten in Art. 37 Abs. 4 S.1 2. Hs. DSGVO.
Kurz gesagt sollten Unternehmen im ersten Schritt die Konformität der DSGVO umsetzen und im nächsten Schritt Dokumente, Verträge und Hinweise spezifizieren. Gerade für den Bereich Beschäftigtendatenschutz gelten durch das BDSG spezifische Regelungen, welche im Arbeitsvertrag beachtet werden sollten. Genaueres hierzu erfahren Sie hier.
(Quelle: keyed.de Stand: 18.01.2021)